Informationen über Neuerungen in der Zahlungsbilanzstatistik
Neue außenwirtschaftsstatistische Erhebungen ab Oktober 2021* – neue MVO ZABIL zum grenzüberschreitenden Kapitalverkehr veröffentlicht
Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB), welche zur Erstellung einer Reihe von Statistiken gesetzlich verpflichtet ist, hat das außenwirtschaftsstatistische Meldewesen überarbeitet, welches die Bereiche Direktinvestitionen, Sonstige Investitionen, Vermögensübertragungen, Finanzderivate und Portfolio- bzw. Wertpapierinvestitionen, umfasst.
Die OeNB setzt in diesem Zusammenhang neue internationale Anforderungen bzw. Entwicklungen im grenzüberschreitenden Kapitalverkehr um, welche sich seit Bestehen des diesbezüglichen Erhebungssystems (Dezember 2005) ergeben haben und möchte Ihnen hiermit Informationen zu den bevorstehenden Änderungen geben, um eine entsprechende Vorlaufzeit hinsichtlich der bevorstehenden Änderungen zu gewährleisten.
Basis für die neuen Erhebungen ist die Meldeverordnung zur Zahlungsbilanz der OeNB betreffend den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr (MVO ZABIL Kapitalverkehr 1/2022), welche im Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt bzw. im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht wurde. Meldungen basierend auf der genannten neuen MVO sind mit einer Ausnahme erstmals im Jänner 2022 für den Meldestichtag 31. Dezember 2021 zu übermitteln (freiwillige Parallelphase ab Meldestichtag 31. Oktober 2021; *Ausnahme: neue Direktinvestitions-Bestandserhebung – Stichprobenerhebung – Meldungslegung in der neuen Erhebungsstruktur ab Oktober 2021).
Die technischen Details (Erhebungs- und Prüfungsstammdaten) zu den neuen Erhebungen finden Sie auf Meldewesen - Oesterreichische Nationalbank (OeNB) unter „Zentrale Erhebungsübersicht und Kontaktinformationen“. Unter nachfolgendem Link finden Sie die Excel-Upload-Vorlagen für die genannten Erhebungen: Datentransfer (ab Herbst 2021: MeldeWeb) - Oesterreichische Nationalbank (OeNB).
Vorgehensweise/Änderungsansatz der OeNB
Die OeNB ist um ein effizientes und redundanzfreies Meldewesen bemüht, bei dem der Meldeaufwand möglichst geringgehalten werden soll. Daher hat die OeNB schon sehr früh auf Erhebungen basierend auf granularen Daten gesetzt. Auf diese Weise kann die Belastung der Meldenden am besten minimiert werden, da flexibel auf neue Anforderungen reagiert werden kann. Notwendige Adaptierungen aufgrund geänderter internationaler Datenerfordernisse können somit in vielen Fällen ohne neue Erhebungen aus der granular zur Verfügung stehenden Datenbasis abgeleitet werden, ohne dass auf Seiten der Meldenden Änderungen notwendig sind. Darüber hinaus ist die OeNB in der Lage, mit granularen Daten hausintern Berechnungen für die Erstellung der unterschiedlichen Statistiken und Kennzahlen anzustellen, die sonst von den Meldenden vorzunehmen und an die OeNB zu übermitteln wären. Die sehr lange Zeitspanne seit der Implementierung des bestehenden Erhebungssystems, ohne wesentliche Anpassungserfordernisse seitens der Meldenden, bestätigt aus OeNB-Sicht den Erfolg der erwähnten Granularitätsstrategie. In diesem Sinne möchte die OeNB auch die neuen bzw. zukünftigen Erhebungen gestalten.
Bedeutung der erhobenen Daten
Die von den Meldepflichtigen im Rahmen des außenwirtschaftsstatistischen Meldewesens – aufgrund ihrer geschäftlichen Aktivitäten – gemeldeten Daten, welche die OeNB basierend auf dem Devisengesetz erfassen muss, sind eine wichtige Informationsgrundlage, um die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs innerhalb und außerhalb des Euroraums einschätzen zu können. Die erhobenen, verarbeiteten und aggregierten Daten fließen in eine Reihe von Statistiken und Kennzahlen ein, welche neben der OeNB von einer Reihe weiterer Institutionen – EZB, OECD, IWF, etc. – veröffentlicht werden. Darüber hinaus bilden sie die Grundlage für Exportstrategien und sind ein wichtiger Indikator für die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich. Nicht zuletzt fließen diese Daten in die Berechnung der Wirtschaftsleistung Österreichs ein und sind eine wichtige Basis für die gemeinsame Wirtschafts- und Währungspolitik in Europa. Des Weiteren enthalten sie wertvolle Informationen für die Geschäftstätigkeit der Meldepflichtigen (Detailinformationen zu Ländern, Marktsegmenten bzw. Wirtschaftssektoren, Finanzierungen, etc.).
Änderungen
Eine Übersicht zu den neuen Erhebungen, die Details zu den Änderungen im Vergleich zu den derzeitigen Erhebungen, sowie die neue MVO ZABIL Kapitalverkehr 1/2022 können Sie unter Downloads (siehe untenstehend) abrufen. Den Link zur neuen Ausweisrichtlinie finden Sie in der Spalte rechts. Den Zeitplan betreffend die neue MVO ZABIL Kapitalverkehr 1/2022 finden Sie nachfolgend:
Erhebungs-code (bisher) |
Erhebungs- |
Erhebungs-code (neu) | Erhebungs- bezeichnung (neu) |
Zu melden ab | Erster Melde-stichtag | Abgabe der ersten Meldung bis |
D1 | Transaktions- meldung zu Direktinvestitionen |
AWBET | Grenzüberschreitende Gesellschafter und Beteiligungen – Transaktionen | 01.01.2022 | 31.12.2021 | 17.01.2022 |
D6 | Jahresbefragung zum Stand der Direktinvestitionen − passive Beteiligungen | AWBES | Grenzüberschreitende Gesellschafter und Beteiligungen – Bestände | Auf Auf-forderung | 31.12.2020 | Gemäß Frist auf Bescheid |
D7 | Jahresbefragung zum Stand der Direktinvestitionen − aktive Beteiligungen | |||||
S1 - S4 | SI-Forderungen und/oder SI-Verpflichtungen (/gegen ausländische Konzern-unternehmen) | AWFUV | Grenzüberschreitende Forderungen und Verpflichtungen | 01.01.2022 | 31.12.2021 | 17.01.2022 (Erster Werktag nach dem 15. Kalendertag des Folgemonats bzw. für MFIs: 10. BAT) |
S5 - S6 | Zinsertrag und/oder Zinsaufwand aus Sonstigen Investitionen | |||||
SA – SD | SI-Forderungen und/oder SI-Verpflichtungen aus Handelskrediten (/gegen ausländische Konzernunternehmen) | |||||
L4 | Grenzüberschreitende liegenschafts- bezogene Transaktionen und Vermögens-übertragungen |
AWVLM | Grenzüberschreitende Vermögens- übertragungen und Liegenschafts-transaktionen |
01.01.2022 | 31.12.2021 | 17.01.2022 |
F1 | Finanzderivate | AWFDE | Grenzüberschreitende Finanzderivate | 01.01.2022 | 31.12.2021 | 17.01.2022 |
P1 | Wertpapier-Depotmeldung für inländische Depotführer | AWWPI | Wertpapierdepots Inland | 01.01.2022 | 31.12.2021 | 17.01.2022 (Erster Werktag nach dem 15. Kalendertag des Folgemonats bzw. für MFIs: 10. BAT) |
P2 | Wertpapiermeldung – Wertpapiere, nicht auf Depots bei inländischen Depotführern verwahrt | AWWPA | Wertpapierdepots Ausland, Eigenverwahrung und Kryptoanlagen | 01.01.2022 | 31.12.2021 | 17.01.2022 |
P4 | Meldung von echten Pensionsgeschäften mit Wertpapieren und Wertpapierleihe-geschäften (nur Geschäfte mit ausl. Partnern) | – | Wird aufgelassen |
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an aussenwirtschaft@oenb.at bzw. die untenstehend angeführten Ansprechpersonen. Diese Informationsseite wird laufend aktualisiert, um Sie jeweils über die aktuellsten Entwicklungen bis zur Produktivsetzung der neuen Erhebungen zu informieren.