Mindestreserve-Zinssatz für die 8. Erfüllungsperiode 2018

Wir teilen Ihnen mit, dass der Mindestreserve-Zinssatz für die 8. Erfüllungsperiode 2018 (19.12.2018 bis 29.01.2019) 0,00 % beträgt.

Die Rechenformel dafür lautet:

[(0,00*42) / 42]

Der negative Zinssatz gemäß dem Beschluss des EZB-Rates vom 5. Juni 2014 (EZB/2014/23) Artikel 2 „Verzinsung von Überschussreserven“ beträgt für die 8. Erfüllungsperiode 2018 -0,40 % und wurde wie folgt ermittelt:

[(-0,40*42) / 42]

Der Pönalsatz für die 8. Erfüllungsperiode 2018 beträgt 2,75 % und wurde wie folgt ermittelt:

[((0,25 + 2,50)*42) / 42]

Zur Information:

Die 1. Erfüllungsperiode des Jahres 2019 dauert vom 30.01.2019 bis zum 12.03.2019 und umfasst somit 42 Tage.