Meldung Supervisory Fees/Aufsichtsgebühren (Erhebung SU)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erlauben uns, Sie daran zu erinnern, dass mit Meldestichtag 31.12.2018 jene Institute, die vom Institutswahlrecht des Art. 10 (3) (c) Aufsichtsgebühren-V (EZB/2014/41) iVm Art. 7 EZB-Beschluss (EZB/2015/7) Gebrauch machen, eine Meldung betreffend Gebührenfaktoren zur Berechnung der jährlichen SSM-Aufsichtsgebühren (Erhebung SU) an die OeNB zu übermitteln haben.
 
Weiters haben alle Zweigstellen eines in einem nicht teilnehmenden Mitgliedstaat niedergelassenen Instituts, jedenfalls eine Meldepflicht ggü. der OeNB für die Erhebung SU (statistische Bilanzsumme nach den Vorgaben der Verordnung über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2013/33)).
 
Bitte beachten Sie, dass in beiden Fällen (freiwillige Übermittlung aufgrund Ausübung des Institutswahlrechts bzw. verpflichtende Übermittlung als betroffene Zweigstelle) auch die Rechnungsprüfererklärung zu übermitteln ist. Diese ist (wie auch bereits in den Vorjahren) über die Incoming Plattform der FMA einzubringen (Einbringungsmöglichkeit "Verordnung (EU) Nr. 1024/2013").
 
In allen anderen Fällen werden wir, wie auch bereits in den Vorjahren praktiziert und im SCom vereinbart, auf bereits der OeNB vorliegende Daten zurückgreifen.
 
Die Übermittlung der Meldung (inkl. Rechnungsprüfererklärung) hat so bald wie möglich zu erfolgen. Sollte die Meldung nicht bis spätestens 1. Juli 2019 fehlerfrei eingelangt sein, gilt die Meldung als Spätmeldung.
 
Das Schaubild bzw. die Ausfüllhilfe (Instructions) der EZB sind - im Vergleich zum Vorjahr - unverändert (die Veröffentlichung auf der Homepage der EZB/SSM erfolgte Ende Mai - Link siehe unten).
 
Templates, Erhebungs- und Prüfungsstammdatenabzüge, Erläuterungen, usw. finden Sie unter

https://www.oenb.at/meldewesen/meldebestimmungen/aufsichtsstatistik/supervisory-fees-gebuehrenfaktoren.html im Downloadbereich und unter

https://www.oenb.at/meldewesen.html bei „Zentrale Erhebungsübersicht“.
 
Die aktualisierte Ausfüllhilfe (Instructions) der EZB kann auch unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.bankingsupervision.europa.eu/organisation/fees/calculator/shared/pdf/ssm.instructions_fee_factor_templates_2019.en.pdf

Weitere Informationen der EZB zu den Supervisory Fees finden sie unter dem folgenden Link:
https://www.bankingsupervision.europa.eu/organisation/fees/html/index.en.html
 
Ausführliche Angaben zum Datentransfer finden Sie unter:

https://www.oenb.at/meldewesen/datenaustausch/dv-schnittstellen.html


Bei Fragen finden Sie die Kontaktdaten am Ende dieser Seite.

Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Aufsichtsdaten

Abteilung Statistik - Informationssysteme und Datenmanagement