Information zur Darstellung von Großbritannien iZm. dem Brexit in ITS Erhebungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

vonseiten der EZB wurde die Information geteilt, dass Großbritannien trotz des Austritts aus der EU per 31.01.2020 bis zum Ende der Übergangsphase (zum jetzigen Stand Ende 2020) für Zwecke der CRR und der CRD unverändert als Mitgliedsstaat zu melden ist. Dies betrifft ITS Templates, in denen entsprechende Länderausprägungen vorzufinden sind.

Bei meldetechnischen Fragen wenden Sie sich bitte an den Kontakt am Ende dieser Seite.

Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement