Änderungen bei der wöchentlichen Liquiditätsübersicht für LSI

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der vergangenen Woche ergingen an die LSI-Kreditinstitute Schreiben der FMA, die erhöhte Informationspflichten hinsichtlich der Liquiditätssituation vorsahen. Wie uns von zahlreichen Kreditinstituten rückgemeldet wurde, stellt jedoch die kurzfristige Implementierung dieser Maßnahme derzeit eine enorme Zusatzbelastung dar. Um die Kreditinstitute im Moment so weit wie möglich zu entlasten, sieht die FMA eine Reduktion der ursprünglich vorgesehenen Informationspflichten als vertretbar an.

Diese werden wie folgt modifiziert:

  1. Bei jenen Kreditinstituten, denen eine tägliche und eine wöchentliche Berichtspflicht auferlegt wurde, fällt die tägliche Berichtspflicht weg, die wöchentliche bleibt bestehen. Diese ist das erste Mal bis 26.3., 14:00, zu erfüllen, dann bis 2.4., 14:00, und ab KW 15 jeweils bis Di, 14:00.
  2. Bei jenen Kreditinstituten, denen nur eine wöchentliche Berichtspflicht auferlegt wurde, wird aus der wöchentlichen Berichtspflicht eine monatliche Berichtspflicht, soweit nicht ohnehin schon eine entsprechende monatliche Meldepflicht für MU, MK und MB besteht (erster Stichtag: 31.3). Das bedeutet, dass für Banken, die bereits bisher C 66 bzw C 66 Add-On monatlich melden, keine zusätzliche Berichtspflicht entsteht. Für die neue monatliche Erhebung werden wir in den nächsten Tagen einen gesonderten Newsletter mit zusätzlichen Informationen und den Erhebungs- und Prüfungsstammdaten veröffentlichen.

Abhängig von der weiteren Entwicklung der marktweiten Lage bzw. individuellen Situation der Kreditinstitute kann eine weitere Erhöhung der Informationsfrequenz (auf bis zu täglich) erforderlich werden. Daher werden die Kreditinstitute ersucht, sich im Rahmen ihrer operativen Möglichkeiten auf eine tägliche Meldung des Templates C66 vorzubereiten.

Die Kreditinstitute werden in den nächsten Tagen in individuellen Schreiben über die Details der Änderung informiert.

Die Schaubilder für die wöchentliche Erhebung MW finden Sie unter:

https://www.oenb.at/meldewesen/meldebestimmungen/aufsichtsstatistik/woechentliche-liquiditaetsuebersicht.html

Die Erhebungs- und Prüfungsstammdaten für die wöchentliche Erhebung MW stehen auf der OeNB-Webseite unter "Zentrale Erhebungsübersicht":

https://www.oenb.at/meldewesen.html zur Verfügung.

Diese Meldepflichten gelten aktuell nur für weniger signifikante Institute.
 

Mit freundlichen Grüßen

Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement