Information zur Klassifizierung von Investmentfonds in FinRep

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie über die Publikation der EBA zur Klassifizierung von Investmentfonds in FinRep nach IFRS informieren:

Mit der Veröffentlichung der Q&A am 11.9.2020 durch die EBA (2019_4894) wurde festgelegt, dass Investmentfonds in FinRep nach IFRS (analog zu NGAAP) unter “Equities“ zu klassifizieren sind, unabhängig davon, ob die CRR ein Durchschauen durch die Geschäftsfälle erlaubt. Geregelt wird dies in Teil 3 Tabelle 2 Punkt (n) Annex V der Regulation (EU) No 680/2014 (ITS on supervisory reporting).
Für die FinRep-Meldungen bedeutet das, dass ab dem Meldetermin Q4/2020 die Investmentfonds nicht mehr unter Anleihen, sondern ausschließlich unter Eigenkapitalinstrumente auszuweisen sind.

Bei meldetechnischen Fragen wenden Sie sich bitte an den Kontakt am Ende dieser Seite.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement