Publikation der finalen Schaubilder, Instructions sowie Erhebungs- und Prüfungsstammdaten der Meldung Supervisory Fees/Aufsichtsgebühren (Erhebung SU)

Sehr geehrte Damen und Herren

wir erlauben uns, darauf hinzuweisen, dass auf der OeNB-Website die nun finalen Schaubilder, Instructions sowie Erhebungs- und Prüfungsstammdaten der Erhebung SU zum Berichtstermin 31.12.2019 zur Verfügung stehen. Die Veröffentlichung basiert auf den von der EZB veröffentlichten finalen Templates und Instructions.  Bei den Prüfungsstammdaten kam es zu größeren Anpassungen, bei dem Schaubild wurde nur ein weiterer Datenpunkt entfernt.

Die aktuellen Erhebungs- und Prüfungsstammdaten finden Sie ab sofort auf der OeNB-Seite unter Zentrale Erhebungsübersicht.

https://www.oenb.at/meldewesen.html

Zahlungspflichtige Institute und Zweigstellen müssen die Bestätigung des Wirtschaftsprüfers bzw. den Management Brief gemäß Art. 3(2) und (3) der EZB Verordnung (EU) No 2019/2158 an die OeNB bis zu dem in Artikel 6 genannten Termin übermitteln. Dafür wurde die Mailbox supervisory.fees@oenb.at eingerichtet.

Im Falle einer Meldepflicht beachten Sie bitte den Meldetermin am 11.11.2020.

Genauere Informationen der EZB zu den Supervisory Fees und den letzten Änderungen finden sie unter dem folgenden Link bzw. den diversen Unterseiten:
https://www.bankingsupervision.europa.eu/organisation/fees/html/index.en.html

Die Informationen der EZB sowie ein Großteil der Formulare sind auch in Deutsch verfügbar.
https://www.bankingsupervision.europa.eu/organisation/fees/html/index.de.html

Bei Fragen finden Sie die Kontaktdaten am Ende dieser Seite.

Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Aufsichtsdaten

Abteilung Statistik - Informationssysteme und Datenmanagement

Kontakt

Supervisory Fees
supervisory.fees@oenb.at