GKE: Auslaufen der Meldeerleichterungen für CRR-Kreditinstitute kleiner 2% mit Jahresultimo 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 9 AnaCredit-Begleitverordnung 2017 wurden den CRR-Kreditinstituten kleiner 2% Meldeerleichterungen bis einschließlich Meldestichtag 31.12.2020 gewährt. Nach Ablauf dieser Ausnahmeregelung haben die betroffenen Institute die Meldeinhalte gemäß den GKE1- und GKE2-Schaubildern für CRR-Kreditinstitute größer 2% zu übermitteln. Erstmalig hat dies für den GKE1-Meldestichtag 31.01.2021 (Meldedeadline: 26.02.2021) zu erfolgen.

Wir empfehlen allen betroffenen Instituten, rechtzeitig mit den notwendigen Vorarbeiten, wie bspw. Download der GKE-Schaubilder, Analyse des erweiterten Meldeumfangs sowie des Prüfregelsets, zu beginnen und auch Testmeldungen zu übermitteln, sodass ein reibungsloser Umstieg im Sinne der Einhaltung der gesetzlichen Meldeverpflichtungen gewährleistet werden kann.

Abschließend nochmals die wichtigsten Informationen:

  • Auslaufen der Meldeerleichterungen für CRR-KIs<2% mit Jahresultimo 2020
  • Verpflichtende Umstellung auf die Meldeinhalte der GKE-Schaubilder für CRR-KIs>2%
  • Erstmalige Übermittlung der:
    • GKE1: Meldestichtag 31.01.2021 (Meldedeadline: 26.02.2021)
    • GKE2: Meldestichtag 31.03.2021 (Meldedeadline: 14.05.2021)
  • Download der zentralen Erhebungsübersicht für den Erhalt der aktuellen Erhebungs- und Prüfungsstammdaten
  • Download der aktuellen GKE-Schaubilder im Meldewesen-Wiki möglich
  • Übermittlung von Testmeldungen wird empfohlen (Kontaktperson: Ralf Okla – E-Mail: ralf.okla@oenb.at)

Falls Sie hierzu Fragen haben, können Sie uns gerne per E-Mail unter Meldeverarbeitung.GKE@oenb.at kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Kreditregister und Bilanzdaten                      
Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement