Meldung beendeter Identnummern in der GKE

Sehr geehrte Damen und Herren,

um versehentliche Meldungen von beendeten Identnummern zu vermeiden, hat sich die OeNB dazu entschlossen, die Prüfregeln RRGKEM0021-0025 als harte Plausibilitätsprüfungen zu aktivieren.

Diese besagen (jeweils für ein Konzept), dass die Meldung beendeter Identnummern standardmäßig nur bis zum nächsten Quartalsultimo erfolgen darf. Besteht auch nach dem Quartalsultimo - durch eine anhängige Nachtragsliquidation - eine rechtlich anerkannte Forderung, so kann die Prüfregel in diesem Sinne kommentiert werden, um eine positive Quittung zu erhalten.
 

Die Prüfungen werden als softe Plausibilitätsprüfungen per Meldestichtag 31.1.2021 (GKE2: 31.3.2021) eingeführt.

Per Meldestichtag 30.4.2021 (GKE2: 30.6.2021) erfolgt die Umstellung auf harte Plausibilitätsprüfungen.


Das Thema „Beendigung Identnummer“ wird auch in den FAQs zur GKE1 behandelt.


Sollten Sie dazu weiterführende Fragen haben, können Sie diese gerne per Mail an Meldeverarbeitung.GKE@oenb.at stellen.


Mit freundlichen Grüßen

Gruppe Granulare Kreditdatenerhebung         
Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement