Update Payment-Statistik - Erhebungsstammdaten

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie informieren, dass wir folgende technische Anpassungen im Zuge der finalen Abstimmung im Hinblick auf die Zahlungsbilanzerstellung in den Erhebungen B1B4 und B6 vorgenommen haben:

  • In den Erhebungen B4 und B6 wurde die Dimension VWS (sendender volkswirtschaftlicher Sektor) in den jeweiligen Templates gestrichen. Die Dimension VWS ist somit kein Bestandteil der erwähnten Erhebungen mehr. In der Erhebung B4 wurde weiters die Ausprägung NA in der Dimension SYSTS auf die neue Ausprägung NOTA umgeändert.
     
  • In der Erhebung B4 wurde ein neues Konzept INFACQ0204 (Geldautomaten ATM die kontaktlose Transaktionen erlauben) hinzugefügt.
     
  • In der Erhebung B1 wurde die Dimension LDC (Land Acquirer) im Template „Transaktionen POS – Issuermeldung Branchen“ sowie die Dimension LD (Land Terminal) im Template „Transaktionen POS – Acquirermeldung Branchengliederung“ gestrichen. Außerdem wurden im Template „Transaktionen POS – Issuermeldung Branchen“ zwei neue Konzepte POSISS9100 (Transaktion E-Geld elektronisch initiiert - nicht über Fernzahlungswege ausgelöst FACETOFACE - Issuersicht) und POSISS9200 (Transaktion E-Geld elektronisch initiiert - über Fernzahlungswege ausgelöst CARDNOTPRES – Issuersicht) hinzugefügt.

Weiters möchten wir Sie darüber auf dem Laufenden halten, dass die FMA die WKÖ bezüglich der Pflichten zur Meldung von Betrugsfällen gemäß der EBA-Leitlinien EBA/GL/2018/05 (zuletzt geändert durch die EBA-Leitlinien 2020/01) informiert hat. Die FMA wird die Meldungen nach der EZB-Verordnung auch aufsichtsrechtlich als den EBA-Leitlinien entsprechend anerkennen, wodurch eine vollständige Compliance mit den EBA-Leitlinien ab 2022 hergestellt wird. Demnach sind die Daten im Rahmen des OeNB-Meldewesens (Erhebungen B1, B4, B5) erstmals bis 31.8.2022 (mit Daten für das erste Halbjahr 2022) bzw. im Fall von Zahlungskartentransaktionen erstmals bis 29.4.2022 (mit Daten für das erste Quartal 2022) an die OeNB zu übermitteln.

Um ein reibungsloses Funktionieren der Meldevorgänge sicherzustellen, wird es für die Daten des zweiten Halbjahres 2021 die Möglichkeit geben, an einer freiwilligen Testphase mit Echtdaten teilzunehmen. Die Daten der Erhebungen B4 und B5 wären bis Mitte Februar 2022 (genaues Datum wird noch bekannt gegeben) an die OeNB zu übermitteln. OeNB und FMA empfehlen allen Zahlungsdienstleistern daran teilzunehmen.


Die aktualisierten Erhebungsstammdaten finden sie unter: https://www.oenb.at/meldewesen.html

Die adaptierten Schaubilder und Ausweisrichtlinien, sowie die aktualisierten Dimensionskombinationen wurden bereits auf der OeNB-Webseite veröffentlicht: Zahlungsverkehrsstatistik

Bei meldetechnischen Fragen wenden Sie sich bitte an den Kontakt am Ende dieser Seite.

Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Aufsichtsdaten

Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement