Mindestreserve-Zinssatz für die 2. Erfüllungsperiode 2022

Wir teilen Ihnen mit, dass der Mindestreserve-Zinssatz für die 2. Erfüllungsperiode 2022 (16.03.2022 bis 19.04.2022) 0,00 % beträgt.

Die Rechenformel dafür lautet:

[(0,00*35) / 35]

Der negative Zinssatz gemäß dem Beschluss des EZB-Rates vom 15. Oktober 2019 (EZB/2019/31) Artikel 1 „Verzinsung von Überschussreserven“ beträgt für die 2. Erfüllungsperiode 2022 -0,50 % und wurde wie folgt ermittelt:

[(-0,50*35) / 35]

Nach dem gleichen Beschluss ist ein Teil der Überschussreserven, bis zum Sechsfachen des erforderlichen MR-Soll, von der negativen Vergütung befreit. Die Rechenformel dafür lautet:

[(0,00*35) / 35]

Der Pönalsatz für die 2. Erfüllungsperiode 2022 beträgt 2,75 % und wurde wie folgt ermittelt:

[((0,25 + 2,50) * 35) / 35]

Zur Information:

Die 3. Erfüllungsperiode des Jahres 2022 dauert vom 20.04.2022 bis zum 14.06.2022 und umfasst somit 56 Tage.