Anpassung im Zinsrisiko (Erhebungen 54, 84, 85) – Flag für Zinsschockszenarien

Sehr geehrte Damen und Herren,

Aufgrund des derzeitigen Zinsumfeldes existiert analyseseitig ein erhöhter Informationsbedarf, ob ein gemeldeter Barwertverlust/-gewinn aus einem positiven oder negativen Zinsschockszenario resultiert („Szenario-Flag“). Wie in der SCom-Abstimminstanz am 2.6.2022 präsentiert, erfolgt diese neue Information durch die Integration eines Flags in die Kennzahlen „Barwertänderung bei angenommener Zinsänderung“ + „In Prozent der Eigenmittel“ (5700010, 5700011 und 5700020, 5700021) durch Änderung von Rz 66 Punkt 5 VERA-AR (für den Risikoausweis unkonsolidiert, konsolidiert, und Auslandstochterbanken - Erhebungen 54,84 und 85, VERA A3b, B3b, C3b und D3b,E3b). Statt der Eintragung eines absoluten Werts zeigt daher künftig das Vorzeichen an, aus welchem Szenario die Barwertänderung resultiert („Flag“; siehe Text weiter unten). Auf der OeNB-Homepage finden Sie die adaptierte Ausweisrichtlinie sowie die neu implementierten Prüfregeln (ab 24.6.2022 um ca. 17:00 abrufbar, Rechenregel-Liste siehe weiter unten).

Änderung der Ausweisrichtlinie:

  • Rz 66 Punkt 5 VERA-ARL zum Risikoausweis:
    • Alt: „Das Minimum der Werte der beiden Szenarien stellt die Meldeposition „Barwertänderung bei angenommener Zinsänderung“ dar und ist bei der entsprechenden Positionsnummer ohne Vorzeichen einzutragen. Im Falle, dass beide Szenarien einen positiven Wert ergeben, ist als Risikokennzahl der Wert 0 anzusetzen.“
    • Neu: „Für das Minimum der Werte der beiden Szenarien ist nun der absolute Wert (ohne Vorzeichen) zu ermitteln (Barwertverlust). Der Barwertverlust multipliziert mit
      • 1 falls, dieser im Zuge eines steigenden Zinsszenarios berechnet wurde, und
      • minus 1, falls dieser im Zuge eines fallenden Zinsszenarios berechnet wurde,

stellt die Meldeposition „Barwertänderung bei angenommener Zinsänderung“ dar. Im Falle, dass beide Szenarien einen positiven Wert (Barwertgewinn) ergeben, ist als Risikokennzahl der Wert 0 anzusetzen.“

  • Ergänzung in Rz 72 analog:

Wie im Standardverfahren ist bei einem Barwertverlust resultierend aus dem steigenden Zinsszenario ein positives Vorzeichen und bei einem Barwertverlust resultierend aus dem fallenden Zinsszenario ein negatives Vorzeichen zu verwenden.“

Übersicht Meldevarianten:

Tabelle Übersicht Meldevarianten

Beispiel positiver Zinsschock:

Beispiel negativer Zinsschock:

Aufzählung der neuen Rechenregeln:

RR54SIGN0011
RR54SIGN0010
RR84SIGN0011
RR84SIGN0010
RR85SIGN0011
RR85SIGN0010
RR54ARRZ66P0002
RR84ARRZ66P0002
RR85ARRZ66P0002

Die Änderungen in der Ausweisrichtlinie sind erstmals für den Berichtstermin Q3/2022 zu berücksichtigen.

Bei meldetechnischen Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: Meldeverarbeitung.AUFSTAT@oenb.at.

Die aktuellen Ausweisrichtlinien zum Zinsrisiko (Erhebungen 54, 84 und 85) sind unter folgendem Link abrufbar.

https://www.oenb.at/meldewesen/meldebestimmungen/aufsichtsstatistik.html

Mit freundlichen Grüßen 

Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement