Übergangsbestimmungen für die MR-Netto-Soll Berechnung beim Beitritt Kroatiens zur Währungsunion

Ab dem 1. Jänner 2023 tritt Kroatien der Währungsunion bei. Damit verbunden ist die Berücksichtigung allfälliger Einlagen, die von in Kroatien ansässigen mindestreservepflichtigen Instituten entgegengenommen wurden, in der Berechnung des zu haltenden Mindestreserve-Netto-Solls. Einlagen von in Kroatien ansässigen mindestreservepflichtigen Instituten werden somit ab der statistischen Meldung für Jänner 2023 als Abzugsposten bei der Mindestreserve-Netto-Soll-Berechnung berücksichtigt. 

 

Der Abzug der Einlagen von in Kroatien ansässigen mindestreservepflichtigen Kreditinstituten kann auf freiwilliger Basis bereits bei der MR-Netto-Soll-Berechnung für die Basistermine Oktober 2022 und Dezember 2022 erfolgen, da die dazugehörigen Erfüllungsperioden zu einem Zeitpunkt enden, an dem Kroatien der Währungsunion beigetreten ist. Sofern ein Institut von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, ist das errechnete Mindestreserve-Nettosoll, welches in diesem Fall aufgrund des zusätzlichen Abzuges von Einlagen in Kroatien ansässiger mindestreservepflichtiger Institute geringer ausfällt, im Rahmen der Cube-Meldung für die Basistermine Oktober 2022 und Dezember 2022 an die OeNB zu melden.