Anpassung RRGKEA0235

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der 3-monatigen Einführungsphase zu Prüfregel RRGKEA0235 (Für die Instrumentarten [EI,UP,RK,UE,KK,KL,FL,AK] ist es unplausibel, dass ein unbesichertes Kreditinstrument ohne Rückgriff existiert.) kam es zu einer Anpassung.

Da diese softe Plausibilitätsprüfung zahlreiche Datensätze betrifft und man im Sinne der frühzeitigen Information den Meldern nun auch aktualisierte Fehlerprotokolle zu dieser Prüfregel zur Verfügung stellen will, hat sich die OeNB dazu entschlossen zum Meldestichtag 03/2023 neuerliche Fehlerprotokolle zu RRGKEA0235 zu versenden.

Somit ist für Prüfregel RRGKEA0235 nur das aktualisierte Fehlerprotokoll gültig, welches Sie im Laufe dieser Woche erhalten.

Die Prüfung wurde als softe Plausibilitätsprüfung per Meldestichtag 31.03.2023 eingeführt.

Per Meldestichtag 30.6.2023 erfolgt die Umstellung auf harte Plausibilitätsprüfung.

Mit freundlichen Grüßen
 

Gruppe Granulare Kreditdatenerhebung          
Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement