VERA A1a - Meldekonzepte Anlage D - Außerbilanzmäßige Geschäfte
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die Meldekonzepte zur Anlage D - Außerbilanzmäßige Geschäfte gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der Erhebung VERA A1a (Erhebung 15) mit inkl. BT Q1/2025 nicht mehr meldepflichtig sind. Die folgenden meldepflichtigen Konzepte und die dazugehörigen Rechenregeln wurden daher mit BT 12/2024 beendet:
8113000
8213000
8223013
8313000
8323012
8413000
8423000
Ob es zukünftig eine neue Tabelle (Bezug auf CRR3) geben wird, ist derzeit noch in Evaluation.
Die aktualisierten Erhebungsstammdaten und Prüfungsstammdaten finden Sie auf der OeNB-Seite unter „Zentrale Erhebungsübersicht“:
https://www.oenb.at/meldewesen.html
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an meldeverarbeitung.aufstat@oenb.at .
Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement