Korrektur zum Durchrechnungszeitraum in der Erhebung Private Wohnimmobilienfinanzierung (Erhebung WIF)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bezug auf den Newsletter „Update zur neuen vierteljährlichen Erhebung Private Wohnimmobilienfinanzierung unkonsolidiert (Erhebung WIF)“ möchten wir darauf hinweisen, dass die dort dargestellte Methodik zur Analyse der Kreditvergabestandards einer Korrektur bedarf.Entgegen der im Newsletter angeführten Darstellung erfolgt die Konsistenzprüfung nicht auf Basis eines quartalsweise rollierenden Halbjahres. Vielmehr wird – in Übereinstimmung mit der bisherigen Berechnungspraxis im Rahmen der KIM-Verordnung – der betreffende Anteil auf Grundlage eines festen Durchrechnungszeitraums von einem Halbjahr ermittelt. Dabei handelt es sich um die Zeiträume vom 1. Jänner bis 30. Juni sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember (siehe dazu auch das kürzlich veröffentlichte  FMA-Rundschreiben).

Die entsprechende Konsistenzprüfung wird noch intern getestet und im Laufe der nächsten Wochen auf der OeNB-Homepage veröffentlicht.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: meldeverarbeitung.AUFSTAT@oenb.at

Mit freundlichen GrüßenGruppe Aufsichtsdaten Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement