Mindestreserve-Zinssatz für die 8. Erfüllungsperiode 2025
Für die 8. Erfüllungsperiode 2025 (23.12.2025 bis 10.02.2026) gelten folgende Zinssätze:
- Der Zinssatz für das Mindestreserve SOLL beträgt 0,00%.
- Der Pönalsatz bei einer Unterschreitung beträgt 4,90 %.
Zur Information:
Die 1. Erfüllungsperiode des Jahres 2026 dauert vom 11.02.2026 bis zum 24.03.2026 und umfasst somit 42 Tage.