Überschüssige Mindestreserveguthaben werden zukünftig positiv verzinst

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat in seiner Sitzung am 27. Februar 20261) beschlossen, überschüssige Mindestreserveguthaben von Instituten, die gemäß Leitlinie (EU) 2015/510 als geldpolitische Geschäftspartner zugelassen sind, zum Einlagesatz zu verzinsen – unabhängig davon, ob der Einlagesatz positiv, null oder negativ ist. Damit entfällt die bisherige Regelung, nach der die Verzinsung solcher Guthaben nur dann dem Einlagesatz entsprach, wenn dieser negativ war2).

Der konkrete Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung wird gemeinsam mit der Veröffentlichung der geänderten Rechtsakte bis Ende des ersten Halbjahres 2026 bekanntgegeben.

Wir empfehlen, die Auswirkungen auf Ihre Prozesse frühzeitig zu analysieren, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen.

Ihre Rückfragen nehmen wir gerne unter mindestreserve@oenb.at entgegen.

1)  EZB-Pressemitteilung vom 27. Februar 2026

2) Beschluss (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank vom 15. Oktober 2019 über die Verzinsung von Überschussreserven und bestimmten Einlagen (Neufassung) (EZB/2019/31)