EZB veröffentlicht die Änderung des Beschlusses über die zukünftig positive Verzinsung von Überschussreserven

Die EZB hat am 10. April 2026 die Änderung des Beschlusses über die Verzinsung von Überschussreserven und bestimmten Einlagen veröffentlicht. Überschussreserven werden bis zum 16. Juni 2026 im gegenwärtigen positiven Zinsumfeld mit 0,00 % verzinst. Ab dem 17. Juni 2026 erhalten für die Einlagefazilität zugelassene Geschäftspartner auf Überschussreserven (MCA, RTGS DCA, TIPS DCA, T2S DCA) Zinsen in Höhe des Zinssatzes für die Einlagefazilität.

Die Zinszahlung erfolgt am 2. Geschäftstag nach Ende einer Mindestreserveerfüllungsperiode. Näheres entnehmen Sie den unten verlinkten rechtlichen Vorgaben.

Kreditinstitute können ihre Einlagen auch weiterhin in der Einlagefazilität bei der Zentralbank über Nacht anlegen. Die Verzinsungsmodalitäten der Einlagefazilität bleiben dabei unverändert bestehen.

Ihre Rückfragen nehmen wir gerne unter mindestreserve@oenb.at entgegen.

1) Beschluss (EU) 2026/812 der Europäischen Zentralbank vom 26. März 2026 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1743 über die Verzinsung von Überschussreserven und bestimmten Einlagen (EZB/2019/31) (EZB/2026/10)