Verzinsung täglich fälliger Einlagen

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Täglich fällige Einlagen (Sichteinlagen) umfassen übertragbare und nicht übertragbare Einlagen ohne Bindungs- bzw. Kündigungsfrist sowie übertragbare und nicht übertragbare Einlagen mit einer Bindungs- bzw. Kündigungsfrist von maximal einem Geschäftstag. Sichteinlagen bilden gemeinsam mit dem Bargeldumlauf die volkswirtschaftlich bedeutende Geldmenge M1, die den hochliquiden, d. h. schnell verfügbaren Teil des Geldes beschreibt. Im Gegensatz dazu umfassen die Geldmengen M2 und M3 zusätzlich längerfristig gebundenes Geld.