VERA konsolidiert
Meldebestimmungen VERA (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis) konsolidiert (Erhebung 52/FP/PD1/PD2/PD3/PD4/PD5/REMBM/REMHE)
Der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (VERA) bildet eine zentrale bankaufsichtliche Meldung. Er beruht auf § 74 Abs. 1 und 6 BWG und der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bankwesengesetzes hinsichtlich des VERA (VERA-V). Der VERA konsolidiert besteht aus einer Reihe von unterschiedlichen Meldungen, mit denen diverse aufsichtsrechtliche Zielsetzungen verfolgt werden:
- Vermögens- und Erfolgsausweis von Bankkonzernen gem. § 59 BWG (VERA Anlage B1, Erhebung 52)
- Remuneration Benchmarking (VERA Anlage F3e bzw. ab Stichtag 31.12.2022: VERA Anlage REMBM, Erhebung REMBM*)
- Remuneration High Earners (VERA Anlage F3f bzw. ab Stichtag 31.12.2022: VERA Anlage REMHE, Erhebung REMHE*)
- Funding Plans (Erhebung FP)
- Plandaten (VERA I1a, I1b, I2a, I2b, I3, Erhebungen PD3, PD4, PD2, PD5 und PD1)
Erhebungsmethodik: Vollerhebung (Ausnahme Erhebung FP/PD1/PD2: keine Vollerhebung, jährlich/jährlich/halbjährlich) vierteljährlich, halbjährlich bzw. jährlich.
Melderkreis: Übergeordnete Kreditinstitute (Ausnahme Erhebung FP: Ab 31.12.2020: nur CRR-KIs mit einer Bilanzsumme > 5 Mrd. EUR zum Stichtag 31.12.2019, die einen Konzernabschluss nach § 59a BWG erstellen, und nur die höchste Konsolidierungsstufe).
* Die Erhebung beinhaltet unkonsolidierte, als auch konsolidierte Meldereinheiten.