VERA unkonsolidiert
Meldebestimmungen VERA (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis) unkonsolidiert (Erhebung 15/GE/7/ZK/REMBM/REMHR/REMGAP/REMHE/3G/FP/WI/PD2/PD3/PD4/PD5)
Der Vermögens- Erfolgs- und Risikoausweis (VERA) bildet eine zentrale bankaufsichtliche Meldung. Er beruht auf § 74 Abs. 1 und 6 BWG und der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bankwesengesetzes hinsichtlich des VERA (VERA-V). Der VERA unkonsolidiert besteht aus einer Reihe von unterschiedlichen Meldungen, mit denen diverse aufsichtsrechtliche Zielsetzungen verfolgt werden:
- Geschäftsstrukturdaten (VERA Anlage A1a, Erhebung 15) → Beschreibung und Überleitungen aus dem Basic Cube im
Gemeinsamen Meldewesen-Datenmodell - Gesicherte Einlagen (VERA Anlage A1c, Erhebung GE) → Beschreibung und Überleitungen aus dem Basic Cube im
Gemeinsamen Meldewesen-Datenmodell - Verbraucherzahlungskontogesetz (VERA Anlage A1d, Erhebung ZK)
- Erfolgsausweis (VERA Anlage A2, Erhebung 7)
- Remuneration Benchmarking (VERA Anlage A3e bzw. ab Stichtag 31.12.2022: VERA Anlage REMBM, Erhebung REMBM*)
- Remuneration Benchmarking – Approved Higher Ratios (VERA Anlage REMHR, Erhebung REMHR)
- Remuneration Benchmarking – Gender Pay Gap (VERA Anlage REMGAP, Erhebung REMGAP)
- Remuneration High Earners (VERA Anlage A3f bzw. ab Stichtag 31.12.2022: VERA Anlage REMHE, Erhebung REMHE*)
- Beschwerdeabwicklung (VERA Anlage A3g, Erhebung 3G)
- Funding Plans (Erhebung FP)
- Private Wohnimmobilienfinanzierung (VERA Anlage H, Erhebung WI) → Beschreibung und Überleitungen aus dem Basic Cube im
Gemeinsamen Meldewesen-Datenmodell - Plandaten (VERA I1a, I1b, I2a, I2b, Erhebungen PD3, PD4, PD2 und PD5)
Erhebungsmethodik: Vollerhebung (Ausnahme Erhebung FP: keine Vollerhebung, jährlich), vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
Melderkreis: Kreditinstitute
* Die Erhebung beinhaltet unkonsolidierte, als auch konsolidierte Meldereinheiten.