VERA Auslandsbanken

Meldebestimmungen VERA (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis) Auslandsbanken (Erhebung 53, VERA)

Der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (VERA) bildet eine zentrale bankaufsichtliche Meldung. Er beruht auf § 74 Abs. 1 und 6 BWG und der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bankwesengesetzes hinsichtlich des VERA (VERA-V). Der VERA für Auslandsbanken besteht aus der folgenden Meldung:

  • Vollkonsolidierte, ausländische Bankentöchter (VERA Anlage D1, Erhebung 53)

Erhebungsmethodik: vierteljährlich
Melderkreis: Auslandstöchter