SRB Critical Functions Report

Meldebestimmungen Resolution Planning – Critical Functions Report (Erhebung CFR)

Zum Zwecke der Erstellung von Abwicklungsplänen erhebt das Single Resolution Board (SRB) als zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit den National Resolution Authorities (NRAs) Daten, die über den technischen Durchführungsstandard (Implementing Technical Standards – ITS on resolution planning) der EBA hinausgehen. Für die Identifizierung kritischer Funktionen wird der Critical Functions Report (CFR) für den Berichtstermin 31.12.2019 erstmals in das reguläre Meldewesen integriert.

  • Erhebungsmethodik: Jährlich
  • Melderkreis: Eine Meldepflicht besteht für alle SRB-Banken sowie voraussichtlich für jene Nicht-SRB-Banken die in den Zuständigkeitsbereich der nationalen Abwicklungsbehörde fallen und welche von der Meldeverpflichtung des ITS on Resolution Planning nicht ausgenommen sind. Die entsprechenden Institute werden bezüglich ihrer Meldeverpflichtung sowie der gegebenenfalls anfallenden Untergliederung noch vom SRB bzw. der FMA in Kenntnis gesetzt.