SRB FMI Report

Meldebestimmungen Resolution Planning – FMI Report (Erhebung FMIR)

Zum Zwecke der Erstellung von Abwicklungsplänen erhebt das Single Resolution Board (SRB) als zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit den National Resolution Authorities (NRAs) Daten, die über den technischen Durchführungsstandard (Implementing Technical Standards – ITS on resolution planning) der EBA hinausgehen. Es werden Informationen über die genutzten FMI-Dienstanbieter gemeldet. Der Financial Market Infrastructure Report (FMIR) wird für den Berichtstermin 31.12.2019 erstmals in das reguläre Meldewesen integriert.

  • Erhebungsmethodik: Jährlich
  • Melderkreis: Eine Meldepflicht besteht für alle SRB-Banken sowie voraussichtlich für jene Nicht-SRB-Banken, die in den Zuständigkeitsbereich der nationalen Abwicklungsbehörde fallen und welche von der Meldeverpflichtung des ITS on Resolution Planning nicht ausgenommen sind. Die entsprechenden Institute werden bezüglich ihrer Meldeverpflichtung noch vom SRB bzw. der FMA in Kenntnis gesetzt.