SRB Liability Data Report

Meldebestimmungen Resolution Planning – Liability Data Report (Erhebung RPS)

Zum Zwecke der Erstellung von Abwicklungsplänen erhebt das Single Resolution Board (SRB) als zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit den National Resolution Authorities (NRAs) Daten, die über den technischen Durchführungsstandard (Implementing Technical Standards – ITS on resolution planning) der EBA hinausgehen. Der Liability Data Report (LDR) wird für den Berichtstermin 31.12.2018 erstmals in das reguläre Meldewesen integriert.

Die zur Meldung benötigten Definitionen, sowie Begleitdokumente und Frequently Asked Questions finden Sie unter:
2022 Resolution Reporting | Single Resolution Board (europa.eu)

  • Erhebungsmethodik: Jährlich
  • Melderkreis: Banken in der Zuständigkeit des SRB werden jedenfalls der Meldeverpflichtung  zusätzlich zum ITS on resolution planning unterliegen. Gemäß Single Resolution Mechanism Regulation (REGULATION (EU) No 806/2014) fallen Institute und Gruppen von Instituten, die durch die EZB beaufsichtigt werden, sowie grenzüberschreitende Gruppen unter die Zuständigkeit des SRB. Die entsprechenden Institute werden bezüglich ihrer Meldeverpflichtung sowie der gegebenenfalls anfallenden Untergliederung in Resolution Groups noch vom SRB bzw. der FMA in Kenntnis gesetzt.