Außenwirtschaftsstatistische Meldepflichten im Zusammenhang mit Zweigniederlassungen und Betriebsstätten

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie auf die Bedeutung von Zweigniederlassungen und Betriebsstätten in der österreichischen Zahlungsbilanz hinweisen. Diese sind im Rahmen der Meldungserfassung wie rechtlich selbstständige Einheiten zu betrachten und demnach in allen außenwirtschaftsstatistischen Erhebungen meldepflichtig.

Diese Meldepflicht basiert auf § 6 Abs. 1 des Devisengesetzes 2004, BGBl. I Nr. 123/2003 idF BGBl. I Nr. 4/2015 (DevG 2004) bzw. der OeNB-Meldeverordnung ZABIL 1/2013 in der novellierten Form ZABIL 1/2016 (www.oenb.at/aussenwirtschaft-rechtsgrundlagen).

Die Ausweisrichtlinie zur genannten Meldeverordnung wurde bezüglich der Darstellung von Zweigniederlassungen und Betriebsstätten präzisiert. Sie finden die aktualisierte Version unter folgendem Link: www.oenb.at/aussenwirtschaft-meldeinhalte.
Weiterführende Informationen bezüglich der methodologischen Grundlagen zur Erstellung der Zahlungsbilanz Österreichs finden Sie im Balance-of-Payments-Manual des Internationalen Währungsfonds (IWF) unter folgendem Link:
https://www.imf.org/external/pubs/ft/bop/2007/pdf/bpm6.pdf.

Bitte kontrollieren Sie bei zukünftigen Meldungen, ob alle meldepflichtigen Geschäftsfälle betreffend ausländische Zweigniederlassungen bzw. Betriebsstätten angeführt werden.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement