Meldeinhalte

Grenzüberschreitender Kapitalverkehr – Kapitalbilanz

Die folgende Aufstellung sowie der Info-Folder geben Ihnen einen Überblick über alle außenwirtschaftsstatistischen Erhebungen die Kapitalbilanz betreffend. 

Kapitalbilanz  
Code Erhebung Meldegrenze (meldepflichtig ab) Meldetermin Frequenz Währung und Einheit Melde-details:
Ausweis-richtlinie
Kontakt
 
AWBET* Grenzüberschreitende Gesellschafter und Beteiligungen – Transaktionen 500.000 EUR 15. Kalendertag des Folgemonats im Anlassfall/ Monat EUR AWBET aussenwirtschaft.BET@oenb.at
 
AWBES* Grenzüberschreitende Gesellschafter und Beteiligungen – Bestände Ausländischer DI-Gesellschafter bzw. ausländische DI-Beteiligungen (anteiliges Nominalkapital 100.000 EUR oder 10 Mio EUR Bilanzsumme) nach Aufforderung jährlich EUR AWBES aussenwirtschaft.BES@oenb.at
 
AWFUV* Grenzüberschreitende Forderungen und Verbindlichkeiten 10 Mio EUR 15. Kalendertag des Folgemonats monatlich Original-währung AWFUV aussenwirtschaft.FUV@oenb.at
 
AWVLM Grenzüberschreitende Vermögens-übertragungen und liegenschaftsbezogene Transaktionen 100.000 EUR 15. Kalendertag des Folgemonats im Anlassfall/ Monat EUR AWVLM aussenwirtschaft.VLM@oenb.at
 
AWFDE Grenzüberschreitende Finanzderivate 1 Mio EUR 15. Kalendertag des Folgemonats monatlich EUR AWFDE aussenwirtschaft.FDE@oenb.at
 
AWWPI Wertpapierdepots Inland Keine 10. Bankarbeitstag des Folgemonats (für MFIs)
15. Kalendertag des Folgemonats 
monatlich Euro und ggf. Nominal-währung AWWPI aussenwirtschaft.WPI@oenb.at
 
AWWPA Wertpapierdepots Ausland, Eigenverwahrung und Kryptoanlagen 5 Mio EUR 15. Kalendertag des Folgemonats quartalsweise Euro und ggf. Nominal-währung AWWPA aussenwirtschaft.WPA@oenb.at
 
*Zu den Erhebungen AWBET, AWBES und AWFUV müssen auf www.myoenb.com zusätzlich zur Meldungsabgabe Stammdaten gemeldet werden.


Was ist zu melden?

Folgend finden Sie eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte. Detailinformationen zu den Meldungen finden Sie in der Ausweisrichtlinie zur statistischen Erfassung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs.

Außenwirtschaftsstatistik-Ausweisrichtlinien-Wiki
External Statistics Reporting Guideline Wiki

Häufig gestellte Fragen zu den außenwirtschaftsstatistischen Erhebungen (PDF, 0,2 MB)
Frequently Asked Questions on the External Statistics reports (PDF, 0,2 MB)


1. Grenzüberschreitende Gesellschafter und Beteiligungen (Direktinvestitionen ab 10 %, SI-Transaktionen unter 10 %)

Direktinvestitionen (DI) sind grenzüberschreitende Unternehmensbeteiligungen mit einem Anteil von mindestens 10 % am stimmberechtigten Kapital. Ab diesem Schwellenwert wird ein längerfristiges Engagement des/der Investierenden am Unternehmen unterstellt. Es wird zwischen aktiven (ADI – ein Inländer beteiligt sich an einem ausländischen Unternehmen) und passiven Direktinvestitionen (PDI – ein Ausländer beteiligt sich an einem inländischen Unternehmen) unterschieden. Beteiligungen unter 10 % werden als Portfolioinvestitionen (PI) bzw. Sonstige Investitionen (SI) klassifiziert, wobei zweitere (SI) auch im Erhebungsbereich Grenzüberschreitende Gesellschafter und Beteiligungen zu melden sind.

  • Transaktionsmeldung zu Direktinvesitionen (+ PI- und SI-Transaktionen unter 10 %) (AWBET)
  • Jahresbefragung zum Stand der Direktinvestitionen (AWBES

Anleitungen zum Melden von Transaktionen mit bzw. Beständen von grenzüberschreitenden Gesellschaftern und Beteiligungen:

Anleitung Erhebung AWBET (PDF, 0,5 MB)

Anleitung Erhebung AWBES (PDF, 1,3 MB)

Anleitung Stammdatenbearbeitung (PDF, 0,7 MB)


2. Grenzüberschreitende Forderungen und Verbindlichkeiten (Sonstige Investitionen bzw. Direktinvestitionen)

Sonstige Investitionen (SI) sind grenzüberschreitende Forderungen und Verbindlichkeiten und damit jene Kapitalformen bzw. grenzüberschreitenden Finanztransaktionen, die weder den Portfolioinvestitionen, noch den Direktinvestitionen, noch den Finanzderivaten zugerechnet werden. Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb des Konzerns werden den Direktinvestitionen (DI) zugerechnet. Forderungen und Verbindlichkeiten werden nach der Fristigkeit gegliedert. Als kurzfristig gelten Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr. Beispiele: Kredite und Darlehen, Bankeinlagen, Verrechnungs- und Cash-Pooling-Konten, Handelskredite, etc.

  • Meldung zu grenzüberschreitenden Forderungen und Verbindlichkeiten (AWFUV)

Anleitung zum Melden der AWFUV-Erhebung:

Anleitung Erhebung AWFUV (PDF, 1 MB)

Anleitung Stammdatenbearbeitung (PDF, 0,7 MB)


3. Grenzüberschreitende Vermögensübertragungen und liegenschaftsbezogene Transaktionen

Grenzüberschreitende Vermögensübertragungen und liegenschaftsbezogene Transaktionen umfassen neben Vermögensübertragungen, welche zum Beispiel im Zusammenhang mit Erbschaften stattfinden, den An- und Verkauf von Liegenschaften, die Vermietung und Verpachtung sowie Zahlungen für die Rechte zur Nutzung natürlicher Ressourcen.

  • Meldungen zu grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen und liegenschaftsbezogenen Transaktionen (AWVLM)

Anleitung zum Melden der AWVLM-Erhebung:

Anleitung Erhebung AWVLM (PDF, 0,6 MB)


4. Grenzüberschreitende Finanzderivate

Finanzderivate (FD) sind besondere außerbilanzmäßige Finanzgeschäfte sowie Kreditderivate. Sie umfassen auch börsengehandelte in- und ausländische Finanzderivate (mit ISIN-Code). Die Abgrenzung der Meldung zu Finanzderivaten und der Meldung zu Portfolioinvestitionen finden Sie in der Ausweisrichtlinie zur statistischen Erfassung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs.

  • Meldung zu grenzüberschreitenden Finanzderivaten (AWFDE)


5. Grenzüberschreitende Wertpapierdepots (Portfolioinvestitionen)

Portfolioinvestitionen (PI) sind grenzüberschreitende Wertpapiergeschäfte (sofern diese keine Beteiligungen über 10% darstellen, da sie sonst den Direktinvestitionen zuzuordnen sind). Für den Anleger stehen Profite in Form von Renditen im Vordergrund, während bei Direktinvestitionen der kontrollierende Aspekt vordergründig ist. Grenzüberschreitende Käufe und Verkäufe von Wertpapieren (inkl. aufgelaufener Zinsen) werden in der Zahlungsbilanz (ZABIL) dargestellt, der Bestand an ausländischen Wertpapieren im Besitz von Inländern bzw. der Bestand an inländischen Wertpapieren im Besitz von Ausländern wird in der Internationalen Vermögensposition (IVP) gezeigt. Es wird zwischen aktiven (Forderungen aus ausländischen Wertpapieren, welche von inländischen Investoren erworben wurden) und passiven Portfolioinvestitionen (Verbindlichkeiten aus inländischen Wertpapieren, welche von ausländischen Investoren erworben wurden) unterschieden.

Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr – Leistungsbilanz

Folgende Erhebungen sind notwendig, um den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr als Teil der Leistungsbilanz, als eine Seite der Zahlungsbilanz, erstellen zu können:

Grenz­überschreitender Dienstleistungsverkehr als Teil der Zahlungsbilanz  
Code Meldepflichtige Erhebung Meldegrenze Meldetermin Frequenz Währung und Einheit Kontakt
 
AWGDL Finanzieller Sektor gemäß Abteilung 64 und 65 der ÖNACE 2008 (exkl. Gruppe 64.2) Quartalsmeldung des grenz­überschreitenden Dienstleistungs­verkehrs Kreditinstitute:
ab 10 Mio EUR Provisionserträge und -aufwendungen (Summe) aus dem Dienstleistungs­geschäft des vorausgegangenen Kalender­jahres
Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen:
ab 20 Mio EUR Erlöse und Aufwendungen (Summe) aus dem grenzüberschreitenden Direkt- und Rückversicherungsgeschäft des vorangegangenen Kalenderjahres
15. Kalendertag des Folgemonats
 
Quartal EUR aussenwirtschaft.FDL@oenb.at
AWVEQ Versicherungs­unternehmen Quartalsmeldung zu grenz­überschreitenden Versicherungs­dienstleistungen ab 20 Mio EUR Erlöse und Aufwendungen (Summe) aus aus dem grenzüberschreitenden Direkt- und Rückversicherungsgeschäft des vorangegangen Kalenderjahres  15. Kalendertag des Folgemonats Quartal EUR aussenwirtschaft.FDL@oenb.at
AWVEJ Versicherungs­unternehmen Jahresmeldung zu grenz­überschreitenden Versicherungs­dienstleistungen und Forderungs- sowie Verpflichtungs­beständen ab 20 Mio EUR Erlöse und Aufwendungen (Summe) aus dem grenzüberschreitenden Direkt- und Rückversicherungsgeschäft des vorangegangen Kalenderjahres 15. Februar des Folgejahres Jahr EUR aussenwirtschaft.FDL@oenb.at
L9 Versicherungs­unternehmen Großschadens­meldung zu grenz­überschreitenden Versicherungs­leistungen im Anlassfall Einzelne Schadensfälle ab 10 Mio EUR 15. Kalendertag des Folgemonats im Anlassfall EUR aussenwirtschaft.FDL@oenb.at
 

Die Ausweisrichtlinie (Außenwirtschaftsstatistik-Ausweisrichtlinien-Wiki) zur genannten Meldeverordnung beschreibt die zu meldenden Inhalte im Detail und beinhaltet eine Reihe von Beispielen, welche die Meldungslegung erleichtern bzw. unterstützen sollen.

Sie haben eine Frage oder ein Anliegen zur Außenwirtschaftsstatistikmeldung? Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und führen Sie im Betreff die Bezeichnung der jeweiligen Erhebung an.