Neue Erhebungen REMBM (Remuneration Benchmarking) und REMHE (Remuneration High Earners): Eingliederung der Vergütungspolitik in EBA DPM und XBRL Taxonomie per Stichtag 31.12.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Vergütungspolitik (Anlage A3e, A3f und F3e, F3f) wird per erstmaligem Anwendungsstichtag 31.12.2020 (Meldetermin 30.06.2021) in das EBA DPM und die XBRL Taxonomie eingegliedert (Remuneration Benchmarking und Remuneration High Earners). Zur Standardisierung des Datenflusses zwischen nationalen Bankenaufsichtsbehörden (NCAs), Europäischer Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und Europäischer Zentralbank (EZB), strebt die EZB ein 1:1 Mapping nationaler Datenerhebungen mit EZB-Datenmodulen (bzw. Vorgaben der EBA) an.

Dies hat zur Folge, dass die bisherigen Erhebungen V1 (Vergütungspolitik unkonsolidiert) und V2 (Vergütungspolitik konsolidiert) durch neue Erhebungen REMBM und REMHE abgelöst werden und wie folgt aufgebaut sind:

Remuneration Benchmarking (REMBM) – Vergütungspolitik - Allgemeine Daten:
Melderkreis: unkonsolidiert und konsolidiert
Meldeinhalt: Anlage A3e und F3e

Remuneration High Earners (REMHE) – Vergütungspolitik - Höchstverdiener:
Melderkreis: unkonsolidiert und konsolidiert
Meldeinhalt: Anlage A3f und F3f

Inhaltlich bleiben die bestehenden Meldepositionen unverändert, jedoch nicht die Meldepositionsnummern.

Eine Neuerung betrifft die Angabe der Meldepositionen in den Stammdaten, welche aus folgenden Bestandteilen bestehen:

  • Rechnungslegungsstandard: „I“ (IFRS) bzw. „N“ (NGAAP); diese Meldeposition ist verpflichtend für die neuen Erhebungen REMBM und REMHE zu melden (auch wenn keine Höchstverdiener gemeldet werden sollten).
  • Filing Indicator: nähere Informationen zu dieser Meldeposition finden Sie unter: https://www.oenb.at/meldewesen/news/Newsarchiv/2017/2017-09-13-filing-indicator.html

    Die Definitionen der jeweiligen Templates sind im Download zu „Unterscheidung Optional-Expected-Template“ abrufbar unter:
    https://www.oenb.at/meldewesen/meldebestimmungen/aufsichtsstatistik.html

    Filing Indicators sind in jedem Template anzugeben, auch wenn keine Werte dem Template zugrunde liegen. Bei „Optional Templates“ bedeutet dies, dass der Filing Indicator zumindest mit einem „N“ befüllt sein muss.

Korrekturen zu Vorperioden (Stichtag 31.12.2019 abwärts) sind nach der alten Erhebungsstruktur (Erhebungen V1 und V2) zu melden.

Bei diesen neuen Erhebungen kommen erstmals Meldungswertprüfungen zur Anwendung. Bei Verletzung dieser Prüfungen wird um Kommentierung der entsprechenden Wertentwicklung gemäß VII.1.1 der DV-Schnittstelle gebeten. Diese Meldungswertprüfungen sind analog zu soften Plausibilitätsprüfungen angelegt und verhindern somit keine positive Quittung. Nähere Informationen zu Meldungswertprüfungen finden Sie in der DV-Schnittstelle im Kapitel XI.1 Meldungswertprüfungen, Seite 110ff.

Die Schaubilder, aktualisierten Erhebungs- und Prüfungsstammdaten und zugehörigen Dokumentationen der neuen Erhebungen stehen zum Download bereit unter:
https://www.oenb.at/meldewesen/meldebestimmungen/aufsichtsstatistik/vera/vera-konsolidiert.html
https://www.oenb.at/meldewesen/meldebestimmungen/aufsichtsstatistik/vera/vera-unkonsolidiert.html

Bei meldetechnischen Fragen wenden Sie sich bitte an ITS-Reporting@oenb.at

Mit freundlichen Grüßen

Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement