Neue Erhebung zu Instant Payments (Erhebungscode IPAY)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zahlungsdienstleister (PSPs) sind künftig verpflichtet jährlich detaillierte Informationen zu übermitteln. Diese betreffen insbesondere Gebühren für reguläre und Echtzeitüberweisungen, Gebühren für Zahlungskonten, sowie die Anzahl abgelehnter Transaktionen. Die rechtliche Grundlage bildet Artikel 15 Absatz 3 der SEPA-Verordnung (EU) Nr. 260/2012. Zur Vereinheitlichung und technischen Ausgestaltung dieser Berichtspflichten hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) sogenannte technische Standards (ITS) entwickelt, deren Final Report am 4. Februar 2025 veröffentlicht wurde. Angesichts der sehr kurzen Implementierungsfristen und der damit verbundenen Belastung für alle Beteiligten wurde der ursprüngliche Meldetermin um zwölf Monate auf den 9. April 2026 verschoben.
Die neue Erhebungscode lautet IPAY und ist mit dem Dateityp IP zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass die neue Erhebung entweder im regulären OeNB-Sendungs-Meldeformat als XML standardisiert entgegengenommen, oder mittels einer Excel-File-Vorlage über das MeldeWeb hochgeladen werden kann. Die relevanten Dokumentationen und Hilfestellungen für das XML-Format finden Sie im Downloadbereich unter "DV-Schnittstelle – Formate für Meldungen, Rückmeldungen und Informationen“ unter DV-Schnittstellen - Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und die Upload-Vorlage für MeldeWeb finden Sie unter MeldeWeb - Oesterreichische Nationalbank (OeNB).
Die aktualisierten Schaubilder stehen zum Download bereit unter: Zahlungsverkehrsstatistik - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
Die aktuellen Erhebungsstammdaten wurden auf der Zentralen Erhebungsübersicht veröffentlicht: Meldewesen - Oesterreichische Nationalbank (OeNB). Die Veröffentlichung der Prüfungsstammdaten erfolgt in den nächsten Wochen
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die erstmalige IPAY-Meldung eine rückwirkende Berichterstattung umfasst. Die Daten für folgende Berichtszeiträume sind bis spätestens 9. April 2026 von allen meldepflichtigen Instituten an die OeNB zu übermitteln:
- 2022: Für den Zeitraum 26. Oktober bis 31. Dezember (Stichtag: 31.12.2022)
- 2023: gesamtes Kalenderjahr (Stichtag: 31.12.2023)
- 2024: gesamtes Kalenderjahr (Stichtag: 31.12.2024)
- 2025: gesamtes Kalenderjahr (Stichtag: 31.12.2025)
Bei meldetechnischen Fragen wenden Sie sich bitte an zahlungsverkehrsstatistik@oenb.at
Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement