Senkung Referenzzinssatz

(, Wien)

Aufgrund des vom EZB-Rat am 5. Juni 2014 gefassten geldpolitischen Beschlusses, mit Wirkung vom 11. Juni 2014 den Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um 0,35 Prozentpunkte auf 0,40 % zu senken, wird (unter Berücksichtigung des seit der letzten Referenzzinssatzänderung erfolgten Zinsbeschlusses des EZB-Rates betreffend die Spitzenfinanzierungsfazilität) mit Wirksamkeit vom 11. Juni 2014 der Referenzzinssatz um 0,60 Prozentpunkte auf 0,65 % gesenkt.

Anmerkung: Gemäß Art. I § 1 des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes (BGBl. I Nr. 125/1998, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2013) in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF ändert sich der Referenzzinssatz in dem Ausmaß, in dem sich der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank verändert, wobei Veränderungen von insgesamt weniger als 0,50 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des Referenzzinssatzes außer Betracht bleiben.