Senkung des Basiszinssatzes

(, Wien)

Der Basiszinssatz beträgt derzeit –0,12 % und wird – aufgrund des vom EZB-Rat am 10. März 2016 gefassten geldpolitischen Beschlusses, den Fixzinssatz für die ab dem 15. Oktober 2008 im Wege eines Mengentenders abzuwickelnden wöchentlichen Hauptrefinanzierungsgeschäfte per 16. März 2016 um 0,05 Prozentpunkte auf 0,00 % zu senken, sowie unter Berücksichtigung der bereits zuvor vom EZB-Rat beschlossenen Senkungen des Fixzinssatzes für das wöchentliche Hauptrefinanzierungsgeschäft (am 7. November 2013 um 0,25 Prozentpunkte, am 5. Juni 2014  um 0,10 Prozentpunkte und am 4. September 2014 um 0,10 Prozentpunkte) – ab dem 16. März 2016 –0,62 % betragen.

Weitere Informationen zu Zinssätzen und Wechselkursen finden Sie unter Zins- und Wechselkurse. 

Anmerkung: Gemäß Art. I § 1 des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes (BGBl. I Nr. 125/1998, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2013) in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF ändert sich der Basiszinssatz in dem Ausmaß, in dem sich der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank (Bezugsgröße ist bei Mengentendern der Fixzinssatz, bei variablen Zinstenderverfahren der marginale Zinssatz) verändert, wobei Veränderungen von insgesamt weniger als 0,50 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht bleiben; gleiches gilt für den Referenzzinssatz, der sich in dem Ausmaß ändert, in dem sich der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank verändert.

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    • Christian Gutlederer
      Pressesprecher (OeNB)
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