Erhöhung des Basis- und Referenzzinssatzes der OeNB

(, Wien)

Aufgrund des vom EZB-Rat am 2. Februar 2023 gefassten geldpolitischen Beschlusses, den Hauptrefinanzierungszinssatz per 8. Februar 2023 auf 3,00 % zu erhöhen, wird der Basiszinssatz mit Wirkung 8. Februar 2023 von derzeit 1,88 % auf 2,38 % angehoben.

Aufgrund des vom EZB-Rat am 2. Februar 2023 gefassten geldpolitischen Beschlusses, die Spitzenrefinanzierungsfazilität per 8. Februar 2023 auf 3,25 % zu erhöhen, wird der Referenzzinssatz mit Wirkung 8. Februar 2023 von derzeit 3,00 % auf 3,50 % angehoben.

Anmerkung: Gemäß § 1 des Bundesgesetzes, mit dem im Zivilrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werden („1. Euro-Justiz-Begleitgesetz“) (BGBl. I Nr. 125/1998 idgF) in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF ändert sich der Basiszinssatz in dem Ausmaß, in dem sich der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank (Bezugsgröße ist bei Mengentendern (Festsatztendern) der Fixzinssatz, bei variablen Zinstenderverfahren der marginale Zinssatz) verändert, wobei Veränderungen von insgesamt weniger als 0,50 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht bleiben; gleiches gilt für den Referenzzinssatz, der sich in dem Ausmaß ändert, in dem sich der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank verändert.