OeNB und FMA haben ihre gemeinsamen Schwerpunkte in der Bankenaufsicht für das Jahr 2024 festgelegt

(, Wien)

Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA haben für das Jahr 2024 erneut Themenschwerpunkte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Bankenaufsicht festgelegt

Resilienz des Bankensektors und Sicherung der Finanzmarkstabilität
Die Kapital- und Liquiditätsausstattung der österreichischen Kreditinstitute wird angesichts des herausfordernden Umfelds weiterhin einem intensiven Monitoring unterzogen – insbesondere die Kapitalstärkung soll weiterhin im Fokus von mikro- bzw. makroprudenziellen Maßnahmen stehen. Die Auswirkungen von Inflation und der restriktiveren Geldpolitik auf das Zins- und Kreditrisiko, die Liquiditätsausstattung sowie die Kapitalausstattung werden sowohl mikro- als auch makroprudenziell analysiert.

Immobilienrisiken
Die Immobilienrisiken (Wohn- und Gewerbeimmobilien) im österreichischen Bankensektor sollen durch mikro- und makroprudenzielle Maßnahmen weiter begrenzt werden. Dabei stehen die Einhaltung nachhaltiger Vergabestandards und die vorausschauende Bildung von Risikovorsorgen in Verbindung mit konservativen Sicherheitenbewertungen im Zentrum.

Digitalisierung und ICT-Risiken – Chancen und Risiken des technischen Fortschritts
Die Umsetzung von DORA (Digital Operational Resilience Act) wird aufsichtlich entsprechend vorbereitet. Ebenso sollen die Auswirkungen von neuen Technologien wie KI-Anwendungen auf die Geschäftsmodelle und die Risikosituation erfasst werden.

Klima- und Umweltrisiken und die damit einhergehende Transformation der Wirtschaft
Nachhaltigkeitsrisiken, insbesondere Klima- und Umweltrisiken, sollen noch stärker in Risikomanagement, Strategie und Governance der Kreditinstitute abgebildet werden. Der FMA-Nachhaltigkeitsleitfaden soll novelliert, der von der OeNB durchgeführte nationale Klimastresstest methodisch weiterentwickelt werden.

Regulatorik
Die österreichischen Aufsichtspositionen zu wesentlichen Rechtsmaterien sollen im Rahmen des europäischen Rechtssetzungsverfahrens (z. B. Weiterentwicklung der Regelungen im Bereich Krisenmanagement) sowie der nationalen Umsetzung eingebracht werden. Die Vorbereitungen auf den Vollzug neuer Regelungen (insbesondere EU-Bankenpaket und DORA) sind im Gange, erforderliche Änderungen in der Aufsichtspraxis werden eingeleitet.

Governance
Die Durchsetzung der Governance-Anforderungen gegenüber Kreditinstituten wird durch die Überarbeitung des regulatorischen Rahmenwerks im Zuge der nationalen Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben sowie durch eine noch engere Zusammenarbeit im Bereich der Geldwäscheprävention gestärkt.

Inhaltlich sind die dargestellten Ziele in Verbindung mit den Aufsichtsschwerpunkten des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) für 2024 zu sehen und stehen in Einklang mit den Zielen und dem Work Programme der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA).

Die Festlegung und Kommunikation gemeinsamer Aufsichtsschwerpunkte von OeNB und FMA in der Bankenaufsicht erfolgt jährlich für das darauffolgende Jahr. 

  • Kontakt

    • Marlies Faulmann
      Pressesprecherin (OeNB)
      Tel.: +43 1 40420-6900

    • Klaus Grubelnik
      Pressesprecher (FMA)
      Tel.: +43-1-24959-6006
      Mobil: +43-676-88249516