Umstellungen im außenwirtschaftsstatistischen Meldewesen: Information für Meldepflichtige im Bereich von grenzüberschreitenden Forderungen und Verbindlichkeiten – verpflichtend ab Jänner 2022 mittels neuer Erhebung AWFUV

Sehr geehrte Damen und Herren,

Da Sie für den Newsletter „Meldungen Außenwirtschaftsstatistik“ registriert sind, möchte Sie die OeNB mit diesem Schreiben über die ab Jänner 2022 erstmals verpflichtende Übermittlung der Erhebung AWFUV informieren.

Im Dezember 2020 wurde die neue Meldeverordnung (MVO) zur Zahlungsbilanz (ZABIL) der OeNB betreffend den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 573/2020) bzw. im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht. Wie bereits informiert, hat das Änderungen der außenwirtschaftsstatistischen Erhebungen, der diesbezüglichen Erhebungsstruktur sowie der Meldungsübermittlung zur Folge. Details dazu finden Sie unter Informationen über Neuerungen in der Zahlungsbilanzstatistik bzw. in der neuen Ausweisrichtlinie zur MVO unter www.oenb.at/aussenwirtschaft-wiki.

Die aktuellen Erhebungen S1-S6 bzw. SA-SD werden durch diese Umstellung ab Jänner 2022 von der neuen Erhebung AWFUV abgelöst. Ab Jänner 2022 müssen somit alle meldepflichtigen grenzüberschreitenden Forderungen und Verbindlichkeiten monatlich im neuen Erhebungsformat (AWFUV) gemeldet werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch etwaige Vorperioden-Meldungen (einschließlich Korrekturmeldungen), die noch nicht an die OeNB übermittelt wurden und noch ausständig sind, im neuen Erhebungsformat gesendet werden.

Zur Übermittlung der AWFUV-Meldung steigen Sie am OeNB-Portal (www.myoenb.com) ein und öffnen im Nutzer-Bereich die Applikation MeldeWeb. Eine freiwillige Übermittlung von AWFUV-Meldungen über MeldeWeb ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt möglich (via Applikation ZABIL-Online – mittels Klick auf die Schaltfläche „ZABIL-Online & Weiterleitung zu MeldeWeb“).

Ab Jänner 2022 wird im Nutzer-Bereich am OeNB-Portal (www.myoenb.com) ein direkter Einstieg in die Applikation MeldeWeb möglich sein (mittels Klick auf die Schaltfläche MeldeWeb). Ein Einstieg in die Applikation ZABIL-Online wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr angeboten.

In der Applikation MeldeWeb können Sie zunächst die für die Meldungsabgabe erforderlichen Stammdaten im Menüpunkt „Stammdatenbearbeitung“ warten. Stammdaten, die aufgrund vergangener Meldungen im Stammdatensystem der OeNB hinterlegt sind, sind bereits auch in MeldeWeb hinterlegt und müssen nicht neu erfasst werden. Eine Prüfung und gegebenenfalls Aktualisierung der Stammdaten muss aber jedenfalls vor Übermittlung etwaiger Meldungen durchgeführt werden.

Sobald die Stammdatenbearbeitung abgeschlossen ist, können Sie die AWFUV-Meldung über den Menüpunkt „Meldungsabgabe – Upload“ mittels Upload einer Excel-Datei übermitteln. Die Upload-Vorlage finden Sie ebenfalls in MeldeWeb unter dem Menüpunkt „Meldungsabgabe – Upload – Uploadvorlagen“ oder auf der Website der OeNB.

Nach dem Upload der Excel-Datei werden Sie per E-Mail darüber verständigt, ob die Meldung richtig übermittelt wurde (positive Quittung), oder ob Ihre Datei möglicherweise fehlerhaft war (negative Quittung/Formalfehler). Bei positiv quittierten Meldungen kann es im Zuge der Datenplausibilisierung zu Rückfragen seitens der OeNB kommen. Sollte die OeNB eine Rückfrage an Sie stellen, werden Sie diesbezüglich separat per E-Mail informiert.

Eine Anleitung zum Einstieg am OeNB-Portal bzw. in die Applikation MeldeWeb sowie zur Erfassung und Übermittlung der AWFUV-Meldung finden Sie hier.

Basierend auf den Umfrageergebnissen aus den Informationsterminen (Webinaren) zu den neuen Erhebungen im Frühling 2021 plant die OeNB noch eine speziell den Erhebungen AWBET und AWFUV gewidmete Informationsveranstaltung (Webinar) im Jänner 2022. Sie werden diesbezüglich noch in den kommenden Tagen gesondert per E-Mail informiert.

Bei Fragen zur Erhebung AWFUV wenden Sie sich bitte an aussenwirtschaft.fuv@oenb.at.


Mit freundlichen Grüßen

Oesterreichische Nationalbank

Abteilung Statistik – Außenwirtschaft, Finanzierungsrechnung und Monetärstatistiken