Publikation des Gemeinsamen Meldewesen-Datenmodell, Version 5.2

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine neue Version des Gemeinsamen Meldewesen-Datenmodells wurde von der OeNB veröffentlicht: In der Datenmodell-Version 5.2 wird die Modellierung von Asset Encumbrance konsolidiert erstmals publiziert. Im Zuge dessen wurde auch die Modellierung der unkonsolidierten Asset-Encumbrance-Meldung umfassend adaptiert und verbessert. Zudem wurde die Modellierung betroffener Erhebungen so erweitert, dass eine Meldung nach Rechnungslegungsstandard IFRS im Sinne einer Anwendung von CRR Artikel 24(2) möglich ist.

Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen aufgelistet: 

  • Asset Encumbrance (gültig ab 30.06.2022)
    • (Überarbeitete) Modellierung im Basic-Cube über neue Entität BE_Belastung sowie Bereitstellung von Überleitungsregeln
  • GKE
    • Ergänzung von Anhaltendes-Engagement-Kennzeichen für IFRS-Melder (gültig ab 31.12.2022)          
    • Sicherheiten sind nur dann zu übernehmen, wenn „Ursprünglicher Wert der Sicherheit“ > 0 ist (gültig ab 31.03.2022)
  • Smart Cubes:
    • Erweiterung der Bilanzposition um IFRS-Ausprägungen (gültig ab 31.12.2022)
    • Erhebung von einbehaltenen Wertpapieren im WPSC inkl. Ergänzung einiger Granularitätsregeln (gültig ab 31.03.2022)
  • CoRep C33 Solo (gültig ab 31.12.2022):
    • Bereitstellung der Überleitungen nach Rechnungslegungsstandard IFRS in einem eigenen Schaubild mit Allokationsregeln
  • Liability Data Report (gültig ab 31.12.2021):
    • Update der Modellierung gem. Guidance-Update, insbesondere Umsetzung von Zeile 210 in Template T01.00

Eine detaillierte Liste aller wichtigen Änderungen finden Sie wie gewohnt im Kapitel „Zu der Version 5.2“ sowie in der Shortlist der wichtigsten Änderungen.

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Mit freundlichen Grüßen

Gruppe Integriertes Datenmodell

Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement