Der Euro

Welche Staaten haben den Euro als Gemeinschaftswährung eingeführt?

Das Euro-Währungsgebiet umfasst jene Mitgliedstaaten der EU, in denen der Euro als gemeinsame Währung eingeführt wurde und in denen unter der Verantwortung der Beschlussorgane der EZB eine einheitliche Geldpolitik durchgeführt wird. Derzeit gehören Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern und seit 1. Jänner 2023 Kroatien dem Euro-Währungsgebiet an.

Warum haben (noch) nicht alle EU-Mitgliedstaaten den Euro als Gemeinschaftswährung eingeführt?

Die sieben EU-Staaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, sind: Bulgarien, Dänemark, Polen, Rumänien, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn.
Bei Dänemark besteht eine Ausnahmeregelung gemäß dem Vertrag von Maastricht („Opt out“-Klausel).
Dänemark nimmt am Wechselkurs­mechanismus II (WKM II) teil, d. h. der Wechselkurs der Währung dieses Landes ist an den Euro innerhalb einer Bandbreite gebunden. Die Teilnahme am WKM II ist eine Voraussetzung für die spätere Einführung des Euro.
Bulgarien, Polen, Rumänien, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn warten aus verschiedenen Gründen noch ab.

Kann man mit dem Euro ab dem 1. Jänner 2002 auch außerhalb des Euro-Währungsgebiets bezahlen (z. B. in der Schweiz oder in den USA)?

Der Euro ist innerhalb des Euro-Währungsgebiets gesetzliches Zahlungsmittel. Außerhalb des Euroraums besteht kein Annahmezwang, außer für San Marino, den Vatikan und Monaco, die ein Währungsabkommen mit der EU abgeschlossen haben. Darüber hinaus wurde der Euro unilateral als gesetzliches Zahlungsmittel in Montenegro und im Kosovo eingeführt.

Welche Position nimmt das Eurosystem im Hinblick auf Bargeld als Zahlungsmittel ein?

Die Förderung des reibungslosen Zahlungskreislaufs zählt laut den Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu den grundlegenden Aufgaben des Eurosystems. Der Verwendung der verschiedenen Zahlungsmittel (Bargeld, Bankomat- und Zahlungskarten) steht das Eurosystem neutral gegenüber. Allerdings tragen die Zentralbanken des Eurosystems eine besondere Verantwortung im Bereich Bargeld, da sie für die Ausgabe von Euro-Banknoten und – in den meisten Fällen – für das In-Umlauf-Setzen von Euro-Münzen, die von den Mitgliedstaaten ausgegeben werden, zuständig sind. Aus diesem Grund verpflichtet sich das Eurosystem zur Förderung von Bargeld, einem Zahlungsmittel für den Massenzahlungsverkehr, das sich durch allgemeine Verfügbarkeit, einfache Handhabung, Zuverlässigkeit und Effizienz auszeichnet. Innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs überwacht das Eurosystem den Bargeldkreislauf im Euroraum und ist ständig bemüht, dessen Sicherheit, Krisenfestigkeit und Effizienz weiter zu steigern.

Welche Kennbuchstaben der Seriennummern der Euro-Banknoten stehen für welches Land?

Jeder nationalen Zentralbank des Eurosystems wurde ein individueller Kennbuchstabe zugeteilt, der das erste Zeichen der Seriennummer auf allen Banknoten darstellt, die die nationale Zentralbank in Auftrag gegeben hat:

Belgien Z
Griechenland Y
Deutschland X
Spanien V
Frankreich U
Irland T
Italien S
Kroatien *
Luxemburg *
Niederlande P
Österreich N
Portugal M
Finnland L
Slowenien H
Zypern G
Malta F
Slowakei E
Estland D
Lettland C

*) Neue, von der kroatischen Zentralbank und der Banque centrale du Luxembourg ausgegebene, Banknoten tragen derzeit den Kennbuchstaben der nationalen Zentralbanken jener Länder, in denen die Banknoten für Kroatien und Luxemburg hergestellt wurden.

Im Unterschied zu den Banknoten der ersten Serie setzt sich die Seriennummer der Europa-Serie aus zwei Buchstaben und einer zehnstelligen Nummernkombination zusammen. Der erste Buchstabe steht für die Druckerei, die die Banknote hergestellt hat und nicht mehr die ausgebende Zentralbank. Der zweite Buchstabe kann von den Druckereien individuell verwendet werden.

Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique Z
Bank of Greece Y
Giesecke & Devrient GmbH (München) X
Giesecke & Devrient GmbH (Leipzig) W
Fábrica Nacional de Moneda y Timbre V
Banque de France U
Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland T
Banca d'Italia S
Bundesdruckerei GmbH R
Joh. Enschede Security Printing BV P
Oesterreichische Banknoten und Sicherheitsdruck GmbH N
Valora M
Nicht zugeordnet L
Nicht zugeordnet K
De La Rue Currency (Gateshead) J
De La Rue Currency (Loughton) H
Nicht zugeordnet G
Nicht zugeordnet F
Oberthur Fiduciaire E
Polska Wytwórnia Papierów Wartościowych D
Nicht zugeordnet C
Nicht zugeordnet B
Nicht zugeordnet A

Wer hat die Euro-Banknoten entworfen?

Die Euro-Banknoten der ersten Serie wurden vom österreichischen Designer Robert Kalina, einem Mitarbeiter der OeNB, entworfen. Seinem Entwurf liegt das Thema „Zeitalter und Stile in Europa“ zu Grunde. Robert Kalina hat die Architekturstile aus sieben Epochen der europäischen Kulturgeschichte dargestellt: Klassik auf der 5-Euro-Banknote, Romantik auf der 10-Euro-Banknote, Gotik auf der 20-Euro-Banknote, Renaissance auf der 50-Euro-Banknote, Barock und Rokoko auf der 100-Euro-Banknote, Eisen- und Glasarchitektur auf der 200-Euro-Banknote und moderne Architektur des 20. Jahrhunderts auf der 500-Euro-Banknote.
Fenster und Tore sind Hauptelemente auf der Vorderseite der Noten; Brücken auf der Rückseite. Diese Elemente stellen kein bestimmtes Bauwerk, sondern ein typisches Beispiel jeder Periode dar.
Das Design der neuen Europa-Serie beruht auf dem bereits von der ersten Serie bekannten Leitmotiv „Zeitalter und Stile“, wurde aber leicht abgewandelt. Durch die Überarbeitung besitzen die Banknoten der Europa-Serie eine frische Optik und eine Reihe neuer und verbesserter Sicherheitsmerkmale. Daher kann man die Geldscheine der beiden Serien ganz leicht voneinander unterscheiden.
Mit der Überarbeitung der Europa-Serie wurde Reinhold Gerstetter, ein unabhängiger Banknotendesigner aus Berlin, beauftragt.

Wer hat den Entwurf ausgewählt und wann?

Der Rat des Europäischen Währungsinstitutes (EWI, Vorgänger der EZB) hat den Entwurf 1996 ausgewählt. Das EWI veranstaltete im Februar 1996 einen Gestaltungswettbewerb. Insgesamt 44 Entwürfe wurden eingereicht. Die Entwürfe wurden an einen Notar weitergeleitet, der jede Serie mit einer Nummer versah, um sie zu anonymisieren.
Im September 1996 beurteilte eine Jury aus vierzehn unabhängigen Experten aus den Bereichen Marketing, Werbung, Design und Kunst diese Entwürfe. Die Jury erstellte zwei Listen mit den in die engere Wahl gekommenen Entwürfen: eine Liste mit fünf Entwurfserien zum Thema „Zeitalter und Stile Europas“ und eine weitere Liste mit fünf Entwurfserien zum Thema „modern/abstrakt“.
Danach wurde das Institut Gallup Europe, das über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet europaweiter Meinungsforschung verfügt, beauftragt, eine Umfrage zur öffentlichen Akzeptanz der in die engere Wahl gekommenen Entwürfe durchzuführen. Rund 2000 Personen in ganz Europa nahmen an dieser Umfrage teil. Zwei Personengruppen – professionelle Bargeldverwender und Angehörige der breiten Öffentlichkeit – wurden anhand eines ausführlichen Fragebogens befragt und sahen sich alle zehn Entwurfserien an.
Auf Grundlage der von der Jury erteilten Ratschläge und der Ergebnisse der öffentlichen Befragung wählte der EWI-Rat im Dezember 1996 die Entwurfserie aus, die als Vorlage für das Design der Euro-Banknoten verwendet wurde.

Warum ist auf den Banknoten das Wort „Euro“ in verschiedenen Buchstaben geschrieben?

Auf den Banknoten der ersten Serie ist der Name der Währung mit den Buchstaben des lateinischen und griechischen Alphabets geschrieben, weil beide Schreibweisen in der EU gebräuchlich sind.
Auf den Banknoten der zweiten Serie (Europa-Serie) ist der Name auch in der kyrillischen Schreibweise (EBPO) aufgeführt, da Bulgarien 2007 der EU beigetreten ist.

Welche Brücken und Gebäudeteile sind auf den Euro-Banknoten abgebildet?

Die Brücken (auf der Banknotenrückseite) sind nach einem für die jeweilige Epoche typischen Beispiel gestaltet und bilden keine bestimmten Bauwerke ab. Leicht erkennbare konkrete Brücken wären unweigerlich mit einem bestimmten Land in Verbindung gebracht worden. Die Brücken repräsentieren daher durch eine stilisierte Abbildung lediglich eine bestimmte Epoche in der europäischen Geschichte. Ähnlich aussehende Brücken sind in vielen Teilen Europas zu finden. Dies gilt auch für die Fenster und Tore auf der Vorderseite der Banknoten.

Warum gibt es keine europäischen Persönlichkeiten oder bekannte Bauwerke auf den Euro-Banknoten?

Bekannte Bauwerke und berühmte Persönlichkeiten würden unweigerlich mit einem bestimmten Land in Verbindung gebracht werden.

Wessen Unterschrift ist auf den Euro-Banknoten abgebildet?

Die Euro-Banknoten tragen die Unterschrift von Willem F. Duisenberg (Präsident der EZB von 1998 bis 2003), Jean-Claude Trichet (Präsident der EZB von 2003 bis 2011), Mario Draghi (Präsident der EZB von 2011 bis 2019) oder Christine Lagarde (Präsidentin seit 2019). Für die Gültigkeit der Banknoten ist es unerheblich, welche der vier Unterschriften auf ihr abgebildet ist.

Warum gibt es keine 1- oder 2-Euro-Banknoten?

Der Hintergrund für die Entscheidung ist, dass eine Harmonisierung der unterschiedlichen Standards der einzelnen EU-Länder angestrebt wurde. Darüber hinaus sind aus betriebswirtschaftlicher Sicht bei kleinen Kategorien Münzen zu bevorzugen, da sie geringere Abnützung und damit eine längere Lebensdauer aufweisen.

Müssen 200- und 500-Euro-Banknoten angenommen werden?

Grundsätzlich besteht innerhalb des gesamten Euro-Währungsgebietes eine Annahmeverpflichtung für sämtliche Euro-Banknoten. Alle von der Oesterreichischen National­bank, der Europäischen Zentralbank (EZB) und von den nationalen Zentralbanken der anderen Euro-Länder ausgegebenen, auf Euro lautenden Banknoten sind gesetzliche Zahlungsmittel. Gemäß § 61 Nationalbankgesetz (NBG) müssen die Euro-Banknoten zum Nennwert unbeschränkt angenommen werden. Damit wird für die Banknoten von 5 bis 500 Euro eine grundsätzlich unbeschränkte Annahmeverpflichtung begründet. Daher steht der generelle Ausschluss der Annahme einzelner bestimmter Banknotenkategorien mit dem in § 61 NBG verankerten Grundsatz der unbeschränkten Annahmepflicht für Euro-Banknoten im Widerspruch.

Warum sind nicht alle Euro-Banknoten gleich groß?

Jede Stückelung hat eine andere Größe, um blinden und sehbehinderten Menschen die Unterscheidung zu erleichtern.

Sind die Euro-Münzen leicht mit den türkischen Lira-Münzen zu verwechseln?

Am 1. Jänner 2005 hat die Türkei eine Währungsreform durchgeführt. Im Zuge dieser Währungsreform wurde auch eine 1-Lira-Münze, die der 2-Euro-Münze ähnlich ist, eingeführt. Bei genauerer Betrachtung der beiden Münzen gibt es dennoch einige Unterschiede:

  • Eindeutigster Unterschied ist die Wertzahl – 1 TRY bzw. 2 EUR. Der Wert der 1-Lira-Münze beträgt etwa 0,47 EUR (aktuellen Wechselkurs beachten).
  • Ein weiterer, erkennbarer Unterschied ist bei der Rändelung zu finden. Der Rand der 1-Lira-Münze ist geriffelt, bei der 2-Euro-Münze gibt es eine Schriftprägung und einen fein geriffelten Rand.
  • Die Materialzusammensetzung der 1-Lira-Münze ist nicht die gleiche wie bei der 2-Euro-Münze und zeigt daher abweichende elektrische Eigenschaften. Zusätzlich ist die 1-Lira-Münze im Gegensatz zur 2-Euro-Münze nicht magnetisch.

Ähnlichkeiten gibt es bei der zweifarbigen Gestaltung (Bimetall-Ausführung), den Maßen und Gewichten der Münzen. Bimetall-Münzen gab es allerdings auch schon vor der Einführung des Euro, damit hat die 1-Lira-Münze Ähnlichkeit mit vielen verschiedenen Währungen.
Die Sortiermaschinen der OeNB und ihrer Tochtergesellschaften erkennen die Münzen problemlos, auch die Hersteller und Aufsteller von Münzprüfgeräten wurden bereits im Jahr 2004 über die Daten der neuen türkischen Münzen informiert.
Wichtig ist, dass – genauso wie bei den Euro-Banknoten – beim Entgegennehmen der Münzen genau auf den Wert geachtet werden muss.

Besteht eine Annahmepflicht für Euro-Münzen?

Gemäß § 8 Scheidemünzengesetz müssen Scheidemünzen in folgendem Ausmaß angenommen werden:

  • von der OeNB und der Münze Österreich AG ohne Begrenzung
  • von den Gebietskörperschaften bis zu 100 Stück
  • von allen übrigen Personen bis zu 50 Stück (davon Gedenkmünzen nur bis zu zehn Stück)

Warum haben Monaco, San Marino, Andorra und der Vatikan eigene Euro-Münzen eingeführt?

Aufgrund von Währungsvereinbarungen ist es diesen Staaten gestattet, eigene Euro-Münzen auszugeben.

Werden die Euro-Münzen bei der Bargeldbearbeitung nach nationalen Rückseiten sortiert?

Nein, die Euro-Umlaufmünzen mit ihren verschiedenen nationalen Rückseiten sind im gesamten Euroraum gesetzliches Zahlungsmittel.