Die Oesterreichische Nationalbank OeNB als Unternehmen

Die OeNB ist eine Aktien-Gesellschaft.
Aktien sind Anteil-Scheine an einem Unternehmen.
Die Republik Österreich hat alle Aktien der OeNB. Das bedeutet: die OeNB gehört der Republik Österreich.

Die OeNB kann frei entscheiden, was sie macht. Niemand darf ihr etwas vorschreiben. So steht es im Nationalbank-Gesetz.

Die Organe der OeNB

Organe sind Personen oder Personengruppen, die für ein Unternehmen oder eine Organisation verantwortlich sind.

Die OeNB hat 3 Organe.

1. Die Generalversammlung

Die Generalversammlung genehmigt den Jahresabschluss der OeNB.
Der Jahresabschluss ist eine Rechnung.
Wieviel Geld hat die OeNB in einem Jahr ausgegeben?
Wieviel Geld hat sie in einem Jahr eingenommen?

Die OeNB hat einen Gewinn gemacht,
wenn sie mehr eingenommen hat als ausgegeben.
Die Generalversammlung entscheidet dann,
was die OeNB mit dem Gewinn macht.

Die Generalversammlung bestimmt auch das:
Welche Personen sollen den Jahresabschluss der OeNB prüfen?
Das ist notwendig, damit der Jahresabschluss auch sicher richtig ist.

2. Der Generalrat

Diese Personen bilden den Generalrat:

  • der Präsident des Generalrats
  • die Vizepräsidentin des Generalrats
  • mehrere Mitglieder des Generalrats
Dr. Harald Mahrer, Präsident der Oesterreichischen Nationalbank

Dr. Harald Mahrer
Präsident der Oesterreichischen Nationalbank

 

Dr. Barbara Kolm, Vizepräsidentin der Oesterreichischen Nationalbank

Prof. Mag. Ingrid Reischl
Vizepräsidentin der Oesterreichischen Nationalbank

 

3. Das Direktorium

Das Direktorium leitet die OeNB.

Diese Personen bilden das Direktorium:

Der Gouverneur
Gouverneur ist ein französisches Wort.
Der Gouverneur ist der oberste Leiter der OeNB.

Der Vize-Gouverneur
Er ist der Stellvertreter des Gouverneurs.

2 weitere Mitglieder des Direktoriums.
Sie haben den Titel Direktor.

Die österreichische Bundesregierung schlägt die Personen für das Direktorium vor.
Der österreichische Bundespräsident setzt das Direktorium ein.
Das Direktorium arbeitet 6 Jahre lang.
Dann schlägt die Bundesregierung ein neues Direktorium vor.
Das können auch die gleichen Personen sein wie vorher.
Alle 6 Jahre muss die Bundesregierung ein Direktorium vorschlagen.

Der Gouverneur hat auch eine wichtige Rolle im Euro-Raum.
Er ist Mitglied des EZB-Rats. EZB ist die Abkürzung für die Europäische Zentralbank.

Der EZB-Rat beschließt, was die Europäische Zentralbank tun soll.
Der Gouverneur entscheidet in dieser Rolle selbständig. Ohne Direktorium oder Generalrat.
Das gleiche gilt für den Vize-Gouverneur, wenn er den Gouverneur vertritt.